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198563

(2011) Gedächtnisschrift für Theo Mayer-Maly, Dordrecht, Springer.

Lebendiges Römisches Recht

Heinrich Honsell

pp. 225-235

Das Römische Recht war jahrhundertelang die viva vox iuris civilis2. Ihm verdanken wir zB das Prinzip von Treu und Glauben, die Institution des Eigentums, Vertrag, Testament und Vieles andere mehr. Seine Bedeutung für das moderne Privatrecht in Europa und der Beitrag der Rechtsgeschichte zur Geschichts- und Rechtswissenschaft wurden oft gerühmt3. Seit dem Mittelalter galt das Römische Recht als ratio scripta schlechthin. Mitteis sah den Lebenswert der Rechtsgeschichte vor allem darin, dass sie die Rechtswissenschaft "vor positivistischer Erstarrung bewahrt"4 und dass sie "vom Glauben an juristische Dogmen befreit"5. Die Bedeutung des römischen Rechts liegt in seinem dogmatikfernen Bildungswert. Die Kenntnis der historischen Dimensionen des Rechts bewahrt vor einem unkritischen und bildungsarmen Dogmatismus wie er uns leider allenthalben begegnet. Wegen der klaren Begrifflichkeit, der hohen Argumentationskunst und der großen Sachgerechtigkeit der römischen Zivilrechtsdogmatik dient das Studium des Römischen Rechts noch heute als ideales Propädeutikum des modernen Zivilrechts.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-7091-0001-1_14

Full citation:

Honsell, H. (2011)., Lebendiges Römisches Recht, in F. Harrer, H. Honsell & P. Mader (Hrsg.), Gedächtnisschrift für Theo Mayer-Maly, Dordrecht, Springer, pp. 225-235.

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