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198563

(2011) Gedächtnisschrift für Theo Mayer-Maly, Dordrecht, Springer.

Gesichtsverschleierung im Strafprozess

Kurt Schmoller

pp. 439-459

Die in einigen Regionen der Welt übliche Gesichtsverschleierung von Frauen außerhalb ihres Privatbereichs (durch eine Burka, einen Niqab oder in sonstiger Form) stößt in vielen anderen Gegenden, insbesondere in Europa, auf wenig Verständnis. Die Gesichtsverschleierung wird hierzulande als unbequem und insofern frauenfeindlich sowie als Hindernis einer angenehmen zwischenmenschlichen Kommunikation empfunden, ja als unheimlich und bedrohlich, weil Ungewissheit besteht, wer sich hinter dem Schleier verbirgt. Der Schutz des Gesichts durch einen Schleier mag in einigen Gegenden der Erde, etwa wegen großer Hitze, Sonneneinstrahlung, trockener Luft oder Sandverwehungen, sinnvoll sein1. Es ist deshalb gewiss nicht ohne Grund, wenn sich regional entsprechende gesellschaftliche oder religiöse Traditionen entwickelt haben. Auf das heutige Europa lässt sich dieser Sinn jedoch schwer übertragen. Auch ist für Europäer (einschließlich des Verfassers) emotional schwer nachvollziehbar, dass allein ein unverschleiertes Gesicht als intime Geheimsphäre, als unanständig oder als so erotisierend empfunden wird, dass es in der Öffentlichkeit vermieden werden muss.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-7091-0001-1_29

Full citation:

Schmoller, K. (2011)., Gesichtsverschleierung im Strafprozess, in F. Harrer, H. Honsell & P. Mader (Hrsg.), Gedächtnisschrift für Theo Mayer-Maly, Dordrecht, Springer, pp. 439-459.

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