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Der substantielle Gesundheitsbegriff – Ein Vorschlag

Petra Lenz

pp. 225-230

Die Geschichte der Medizin spiegelt nicht nur die Rationalisierung der Lebenswelt als Rationalisierung des Sozialen exemplarisch wider, sondern legt auch die Dominanz und den erdrückenden Einfluss der wissenschaftlich-theoretischen Rationalität und ihrer fortschreitenden Theoretisierungen offen. Im Gesundheitssystem als sozialem System, dessen Aufgabe im praktischen Tun zum Wohle der Patienten besteht, hat sich immer stärker eine theoretisch-reduktionistische Rationalität durchgesetzt. Wenn der Krankheitsbegriff im Sozialrecht ein unbestimmter Rechtsbegriff ist und durch die Rechtsprechung seine Interpretation erfährt, dann ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu vermuten, dass die durch einen naturwissenschaftlich-theoretischen Krankheitsbegriff charakterisierte medizinische Praxis die Interpretationsspielräume der Rechtsprechung bestimmt.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-658-21539-2_6

Full citation:

Lenz, P. (2018). Der substantielle Gesundheitsbegriff – Ein Vorschlag, in Der theoretische Krankheitsbegriff und die Krise der Medizin, Stuttgart, Metzler, pp. 225-230.

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