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218504

(2017) Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler.

Frühe Neuzeit

Norbert Campagna

pp. 129-137

Als Frühe Neuzeit soll hier, grob chronologisch definiert, jene Periode bezeichnet werden, die sich zwischen 1400 und 1700 erstreckt. Vom rechtlich-politischen Standpunkt aus betrachtet handelt es sich um ein Zeitalter, in dem sich in Ländern wie Frankreich oder Spanien der moderne souveräne Nationalstaat definitiv behauptet, und dies sowohl gegenüber der inneren ›Konkurrenz‹ der lokalen Aristokratien oder unabhängigen Regionen, Städten, usw., als auch gegenüber der äußeren ›Konkurrenz‹ des Kaisers und des Papstes. Vom Nationalherrscher sollte fortan jene Formel aus dem Buche Hiob gelten – wo sie sich auf ein Seeungeheuer bezieht –, die sich in lateinischer Fassung auf der Titelseite des Leviathan befindet und deren Übersetzung lautet: »Es gibt keine Macht auf Erden mit der man sie [i. e. seine] Macht vergleichen kann«.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-476-05309-1_23

Full citation:

Campagna, N. (2017)., Frühe Neuzeit, in E. Hilgendorf & J. C. Joerden (Hrsg.), Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler, pp. 129-137.

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