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(2018) Logische Untersuchungen. Erster Band, Genève-Lausanne, sdvig press.

Die psychologistischen Vorurteile

Edmund Husserl

pp. 159-195

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Husserl, E. (2018). Die psychologistischen Vorurteile, in Logische Untersuchungen. Erster Band, Genève-Lausanne, sdvig press, pp. 159-195.

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Die psychologistischen Vorurteile Husserl Edmund; Archiving of XML in sdvig press database Open Commons November 8, 2018, 4:12 pm ( )

1Bisher haben wir den Psychologismus vorzugsweise aus seinen Konsequenzen bekämpft. Wir wenden uns nun gegen seine Argu5|mente selbst, indem wir die vermeintlichen Selbstverständlichkeiten, auf die er sich stützt, als täuschende Vorurteile nachzuweisen suchen.

§ 41. Erstes Vorurteil

2Ein erstes Vorurteil lautet: "Vorschriften zur Regelung von 1o Psychischem sind selbstverständlich psychologisch fundiert. Demgemäß ist es auch einleuchtend, daß die normativen Gesetze der Erkenntnis in der Psychologie der Erkenntnis gründen müssen."[A 155][B 155] Die Täuschung verschwindet, sowie man, statt im allgemeinen zu argumentieren, an die Sachen selbst herantritt.

315|Zunächst tut es not, einer schiefen Auffassung beider Parteien ein Ende zu machen. Wir weisen nämlich darauf hin, daß die logischen Gesetze, an und für sich betrachtet, keineswegs normative Sätze sind in dem Sinne von Vorschriften, d.i. Sätzen, zu deren Inhalt es gehört, auszusagen, wie geurteilt werden solle. Man20| muß durchaus unterscheiden: Gesetze, welche zur Normierung der Erkenntnistätigkeiten dienen, und Regeln, welche den Gedanken dieser Normierung selbst enthalten und sie als allgemein verpflichtend aussagen.

4Betrachten wir ein Beispiel, etwa das bekannte Prinzip der25| Syllogistik, welches von alters her in die Worte gefaßt wird: Das Merkmal des Merkmals ist auch Merkmal der Sache selbst. Die Kürze dieser Fassung wäre empfehlenswert, wenn sie nicht einen sichtlich falschen Satz als Ausdruck des intendierten Gedankens160 böte.1 Um ihn zu ┌konkretem┐2 Ausdruck zu bringen, werden wir uns schon zu mehr Worten bequemen müssen. "Für jedes Merkmalpaar AB gilt der Satz: Hat jeder Gegenstand, welcher das Merkmal A hat, auch das Merkmal B, und hat irgendein be5|stimmter Gegenstand S das Merkmal A, so hat er auch das Merkmal B." Daß nun dieser Satz den geringsten normativen Gedanken enthalte, müssen wir entschieden bestreiten. Wir können ihn freilich zur Normierung verwenden, aber darum ist er nicht selbst eine Norm. Wir können auf ihn auch eine ausdrückliche10| ┌Vorschrift┐3 gründen, z.B. "Wer immer urteilt, daß jedes A auch B sei, und daß ein gewisses S A sei, der muß (soll) urteilen, daß dieses S auch B sei." Aber jedermann sieht, daß dies nicht mehr der ursprüngliche logische Satz ist, sondern aus ihm durch Hineintragung des normativen Gedankens erst erwachsen ist.

5[A 156][B 156]15|Und dasselbe gilt offenbar von allen syllogistischen Gesetzen, wie von ┌allen┐4 "rein logischen" Sätzen überhaupt.5 Aber nicht für sie allein. Die Fähigkeit zu normativer Wendung haben ebenso die Wahrheiten anderer theoretischer Disziplinen, vor allem die rein mathematischen, die man ja gewöhnlich von der Logik20| zu trennen pflegt.6 Der bekannte Satz161(a + b) (a — b) = a2 — b2

6besagt z.B., daß das Produkt aus der Summe und Differenz zweier beliebiger Zahlen gleich ist der Differenz ihrer Quadrate. Hier ist keine Rede von unserem Urteilen und der Art, wie es5| verlaufen soll, wir haben ein theoretisches Gesetz und nicht eine praktische Regel vor uns. Betrachten wir hingegen den korrespondierenden Satz: "Um das Produkt aus Summe und Differenz zweier Zahlen zu bestimmen, bilde man die Differenz[A 157][B 157] ihrer Quadrate", so haben wir umgekehrt eine praktische Regel und10| nicht ein theoretisches Gesetz ausgesprochen. Auch hier wandelt sich allererst durch die Einführung des normativen Gedankens das Gesetz in die Regel, die seine selbstverständliche apodiktische Folge, jedoch nach dem Gedankengehalt von ihm verschieden ist.

7Wir können noch weiter gehen. Es ist ja klar, daß in gleicher15| Weise jede allgemeine Wahrheit, welchem theoretischen Gebiete sie angehören mag, zur Begründung einer allgemeinen Norm richtigen Urteilens dienen kann. Die logischen Gesetze zeichnen sich in dieser Hinsicht in keiner Weise aus. Ihrer eigenen Natur nach sind sie nicht normative, sondern theoretische Wahrheiten20| und können als solche, so gut wie Wahrheiten irgendwelcher anderer Disziplinen, zur Normierung des Urteilens dienen.

8Andererseits ist freilich auch dies unverkennbar: Die allgemeine Überzeugung, welche in den logischen Sätzen Normen des Denkens sieht, kann nicht ganz haltlos, die Selbstverständlich25|keit, mit der sie uns sofort einleuchtet, nicht reiner Trug sein. Ein gewisser innerer Vorzug in Sachen der Denkregelung muß diese Sätze vor anderen auszeichnen. Aber muß die Idee der Regelung (des Sollens) darum im Inhalt der logischen Sätze selbst liegen? Kann sie nicht in diesem Inhalt mit einsichtiger Notwendigkeit30| gründen? Mit anderen Worten: Können nicht die logischen und rein mathematischen Gesetze einen ausgezeichneten Bedeutungsgehalt haben, der ihnen einen natürlichen Beruf zur Denkregelung verleiht?

9Wir sehen aus dieser einfachen Betrachtung, wie in der Tat auf35| beiden Seiten hier Unrecht verteilt ist.

10Die Antipsychologisten irrten darin, daß sie Regelung der Erkenntnis sozusagen als die Essenz der logischen Gesetze hinstellten. Darum kam der rein theoretische Charakter der formalen162 Logik und in weiterer Folge ihre Gleichstellung mit der formalen Mathematik nicht zu gebührender Geltung. Man sah richtig, daß die in der traditionellen Syllogistik abgehandelte[A 158][B 158] Gruppe von Sätzen der Psychologie fremd ┌ist┐7. Ebenso erkannte man ihren5| natürlichen Beruf zur Normierung der Erkenntnis, um des-sentwillen sie notwendig den Kern jeder praktischen Logik bilden müssen. Aber man übersah den Unterschied zwischen dem eigenen Gehalt der Sätze und ihrer Funktion, ihrer praktischen Verwendung. Man übersah, daß die sog. logischen Grundsätze in sich10| selbst nicht Normen sind, sondern eben nur als Normen dienen. Mit Rücksicht auf die Normierung hatte man sich daran gewöhnt, von Denkgesetzen zu sprechen, und so schien es, als ob auch diese Gesetze einen psychologischen Gehalt ┌hätten┐8, und als ob der Unterschied von den gewöhnlich so genannten psychologischen15| Gesetzen nur darin ┌läge┐9, daß sie normieren, während die sonstigen psychologischen Gesetze dies nicht tun.

11Auf der anderen Seite irrten die Psychologisten mit ihrem vermeintlichen Axiom, dessen Ungültigkeit wir nun mit wenigen Worten aufweisen können: Zeigt es sich als eine pure Selbstver20|ständlichkeit, daß jede allgemeine Wahrheit, ob sie nun psychologischer Art ist oder nicht, eine Regel des richtigen Urteilens begründet, so ist hiermit nicht nur die sinnvolle Möglichkeit, sondern sogar die Existenz von Urteilsregeln, die nicht in der Psychologie gründen, gesichert.

1225|Nun sind freilich nicht alle derartigen Urteilsregeln, obgleich sie die Richtigkeit des Urteilens normieren, darum schon logische Regeln; aber es ist einzusehen, daß von den im eigentlichen Sinne logischen Regeln, welche die ureigene Domäne einer Kunstlehre des wissenschaftlichen Denkens ausmachen, nur die eine30| Gruppe psychologische Begründung zuläßt und dann auch fordert: nämlich die der menschlichen Natur speziell angepaßten technischen Vorschriften zur Erzeugung wissenschaftlicher Erkenntnis und zur Kritik solcher Erkenntniserzeugungen. Die andere Gruppe hingegen, und die ungleich wichtigere, besteht163 aus normativen Wendungen von Gesetzen, die zur Wissenschaft nach ihrem objektiven oder idealen Gehalt gehören. Indem die psychologischen Logiker, darunter Forscher vom Range[A 159][B 159] eines Mill und Sigwart, die Wissenschaft mehr von ihrer subjektiven5| Seite (als methodologische Einheit der spezifisch-menschlichen Erkenntnisgewinnung) als von ihrer objektiven Seite (als Idee der theoretischen Einheit der Wahrheit) betrachten und demnach die methodologischen Aufgaben der Logik einseitig betonen, übersehen sie den fundamentalen Unterschied zwischen den10| rein logischen Normen und den technischen Regeln einer spezifisch humanen Denkkunst. Beide aber sind nach Inhalt, Ursprung und Funktion von total verschiedenem Charakter. Beziehen sich die rein logischen Sätze, wenn wir auf ihren originären Inhalt sehen, nur auf Ideales, so jene methodo15|logischen Sätze auf Reales. Haben die ersteren ihren Ursprung in unmittelbar einsichtigen Axiomen, so die letzteren in empirischen und hauptsächlich psychologischen Tatsachen. Dient die Aufstellung jener rein theoretischen und nur nebenbei praktischen Interessen, so verhält es sich bei diesen umgekehrt: ihr unmittel20|bares Interesse ist ein praktisches und nur mittelbar, sofern nämlich ihr Ziel die methodische Förderung wissenschaftlicher Erkenntnis überhaupt ist, werden auch theoretische Interessen durch sie gefördert.

§ 42. Erläuternde Ausführungen

1325|Jeder beliebige theoretische Satz läßt sich, wie wir oben sahen, normativ wenden. Aber die so erwachsenden Regeln für richtiges Urteilen sind im allgemeinen nicht diejenigen, welche eine logische Kunstlehre braucht, nur wenige unter ihnen sind zur logischen Normierung sozusagen prädestiniert. Will diese Kunstlehre30| unseren wissenschaftlichen Bestrebungen tatkräftige Hilfe bieten, so kann sie ja nicht die Erkenntnisfülle der fertigen Wissenschaften voraussetzen, die wir durch ihre Hilfe allererst zu gewinnen hoffen. Nicht die ziellose Umwendung aller gegebenen theoretischen Erkenntnisse ins Normative kann uns nützen,35| sondern was wir brauchen, sind allgemeine und in ihrer Allgemeinheit über alle bestimmten Wissenschaften hinaus greifende Normen zur wertenden Kritik theoretischer Erkennt[A 160][B 160]nisse und164 Erkenntnismethoden überhaupt und desgleichen praktische Regeln zu deren Förderung.

14Eben das will die logische Kunstlehre leisten, und will sie es als wissenschaftliche Disziplin, so muß sie selbst gewisse theoretische5| Erkenntnisse voraussetzen. Da ist nun von vornherein klar, daß für sie von ausnehmendem Werte alle die Erkenntnisse sein müssen, welche rein in den Begriffen Wahrheit, Satz, Subjekt, Prädikat, Gegenstand, Beschaffenheit, Grund und Folge, Beziehungspunkt und Beziehung und dergleichen gründen. Denn10| alle Wissenschaft baut sich nach dem, was sielehrt (also objektiv, theoretisch), aus Wahrheiten auf, alle Wahrheit liegt in Sätzen, alle Sätzen enthalten Subjekte und Prädikate, beziehen sich durch sie auf Gegenstände oder Beschaffenheiten; Sätze als solche haben Verknüpfung nach Grund und Folge usw. Nun ist klar: Wahr15|heiten, die in solchen wesentlichen Konstituentien aller Wissenschaft als objektiver, theoretischer Einheit gründen, Wahrheiten, die also nicht als aufgehoben gedacht werden können, ohne daß, was aller Wissenschaft als solcher objektiven Halt und Sinn gibt, aufgehoben wäre, bilden selbst20|verständlich die fundamentalen Maßstäbe, an denen gemessen werden kann, ob gegebenenfalls, was den Anspruch erhebt, Wissenschaft zu sein bzw. als Grundsatz oder Folgesatz, als Syllogismus oder Induktion, als Beweis oder Theorie usw. zur Wissenschaft zu gehören, solcher Intention wirklich entspricht,25| oder ob es nicht vielmehr a priori den idealen Bedingungen der Möglichkeit von Theorie und Wissenschaft überhaupt widerstreitet. Gesteht man uns dann zu, daß Wahrheiten, die rein im Inhalt (Sinn) derjenigen Begriffe gründen, welche die Idee der Wissenschaft als einer objektiven Einheit konstituieren, nicht30| nebenher zum Bereich irgendeiner Einzelwissenschaft gehören können; gesteht man im besonderen zu, daß solche Wahrheiten als ideale ihren Heimatsort nicht haben können in den Wissenschaften vom matter of fact, also auch nicht in der Psychologie — dann ist unsere Sache entschieden. Dann kann man auch nicht35| die ideale Existenz einer[A 161][B 161] eigenen Wissenschaft, der reinen Logik, bestreiten, welche in absoluter Selbständigkeit von allen anderen wissenschaftlichen Disziplinen jene Begriffe abgrenzt, die zur Idee einer systematischen oder theoretischen Einheit konstitutiv gehören, und in weiterer Folge die theoretischen Zusammenhänge165 erforscht, welche rein in diesen Begriffen gründen. Diese Wissenschaft wird dann die einzigartige Eigentümlichkeit haben, daß sie selbst ihrer "Form" nach dem Inhalt ihrer Gesetze untersteht, m.a.W. daß die Elemente und theoretischen Zusammenhänge,5| aus denen sie selbst als systematische Einheit von Wahrheiten besteht, durch die Gesetze beherrscht werden, die mit zu ihrem theoretischen Gehalt gehören.

15Daß die Wissenschaft, welche sich auf alle Wissenschaften hinsichtlich deren Form bezieht, sich eo ipso auf sich selbst bezieht, klingt10| paradox, aber es birgt keinerlei Unzuträglichkeit. Das allereinfachste hierhergehörige Beispiel mache dies klar. Der Satz vom Widerspruch regelt alle Wahrheit und, da er selbst Wahrheit ist, auch sich selbst.Man überlege, was diese Regelung hier bedeutet, man formuliere den auf sich selbst angewendeten Satz vom Widerspruch, und man stößt15| auf eine einsichtige Selbstverständlichkeit, somit auf das gerade Gegenteil von Verwunderlichkeit und Fraglichkeit. So verhält es sich ┌über-haupt┐10 mit der Regelung der reinen Logik in Beziehung auf sich selbst.

16Diese reine Logik ist also das erste und wesentlichste Funda20|ment der methodologischen Logik. Aber natürlich hat diese noch ganz andere Fundamente, die ihr die Psychologie beistellt. Denn jede Wissenschaft läßt sich, wie wir schon ausgeführt haben, in doppelter Hinsicht betrachten: In der einen ist sie ein Inbegriff menschlicher Veranstaltungen zur Erlangung, systematischen25| Abgrenzung und Darlegung der Erkenntnisse dieses oder jenes Wahrheitsgebietes. Diese Veranstaltungen nennen wir Methoden; z.B. das Rechnen mit Abakus und Kolumnen, mit Schriftzeichen auf ebener Tafelfläche, mittels der oder jener Rechenmaschine, mittels Logarithmen-, Sinus- oder Tangententafeln usw.;[A 162] ferner 30| astro[B 162]nomische Methoden mittels Fadenkreuz und Fernrohr, physiologische Methoden mikroskopischer Technik, Färbungsmethoden usw. Alle diese Methoden, wie auch die Formen der Darstellung sind der menschlichen Konstitution in ihrem jetzigen normalen Bestande angepaßt, und ┌sind┐11 zum Teil sogar Zufälligkeiten35| nationaler Eigenart. Sie ┌wären┐12 offenbar ganz unbrauchbar für166 anders konstituierte Wesen. Selbst die physiologische Organisation spielt hier eine nicht unwesentliche Rolle. Was sollten beispielsweise unsere schönsten optischen Instrumente einem Wesen nützen, dessen Gesichtssinn an ein von dem unseren erheblich5| unterschiedenes Endorgan gebunden wäre? Und so überall.

17Jede Wissenschaft läßt sich aber noch in anderer Hinsicht betrachten, nämlich nach dem, was sie lehrt, nach ihrem theoretischen Gehalt. Was — im idealen Falle — jeder einzelne Satz aussagt, ist eine Wahrheit. Keine Wahrheit ist aber in der Wissen10|schaft isoliert, sie tritt mit anderen Wahrheiten zu theoretischen Verbänden zusammen, geeinigt durch Verhältnisse von Grund und Folge. Dieser objektive Gehalt der Wissenschaft ist, soweit sie ihrer Intention wirklich genügt, von der Subjektivität der Forschenden, von den Eigenheiten der menschlichen Natur über15|haupt völlig unabhängig, er ist eben objektive Wahrheit.

18Auf diese ideale Seite geht nun die reine Logik, nämlich der Form nach; das heißt, sie geht nicht auf das, was zur besonderen Materie der bestimmten Einzelwissenschaften, zu den jeweiligen Eigenheiten ihrer Wahrheiten und Verknüpfungsformen gehört,20| sondern auf das, was sich auf Wahrheiten und theoretische Verbände von Wahrheiten überhaupt bezieht. Daher muß ihren Gesetzen, die durchaus idealen Charakters sind, eine jede Wissenschaft in Ansehung ihrer objektiven theoretischen Seite angemessen sein.

1925|Hierdurch gewinnen diese idealen Gesetze aber gleichfalls methodologische Bedeutung, und sie besitzen sie auch darum, weil mittelbare Evidenz in den Begründungszusammenhängen[A 163][B 163] erwächst, deren Normen eben nichts anderes sind als normative Wendungen jener idealen Gesetze, die rein in den logischen Kate30|gorien gründen. Die charakteristischen Eigentümlichkeiten der Begründungen, welche im ersten Kapitel d. ┌W.┐1314 hervorgehoben wurden, haben sämtlich darin ihre Quelle und finden dadurch ihre volle Erklärung, daß die Einsichtigkeit in der Begründung — im Schlusse, im Zusammenhang des apodiktischen Beweises, in35| der Einheit der noch so umfassenden rationalen Theorie, aber auch in der Einheit der Wahrscheinlichkeitsbegründung — nichts167 anderes ist als Bewußtsein einer idealen ┌Gesetzmäßigkeit┐15. Die rein logische Reflexion, historisch zum ersten Male erwacht im Genius des Aristoteles, hebt abstraktiv das jeweils zugrunde liegende Gesetz selbst heraus, führt die Mannigfaltigkeit5| der so zu gewinnenden und zunächst bloß vereinzelten Gesetze auf die primitiven Grundgesetze zurück und schafft so ein wissenschaftliches System, welches in geordneter Folge und rein deduktiv alle überhaupt möglichen rein logischen Gesetze — alle möglichen "Formen" von Schlüssen, Beweisen usw. — abzuleiten10| gestattet. Dieser Leistung bemächtigt sich nun das praktischlogische Interesse. Die rein logischen Formen wandeln sich ihm in Normen um, in Regeln, wie wir begründen sollen, und — mit Beziehung auf mögliche ungesetzliche Bildungen — in Regeln, wie wir nicht begründen dürfen.

2015|Demnach zerfallen die Normen in zwei Klassen: Die einen, alles Begründen, allen apodiktischen Zusammenhang a priori regelnd, sind rein idealer Natur und nur durch evidente Übertragung auf menschliche Wissenschaft bezogen. Die anderen, die wir auch als bloße Hilfsverrichtungen oder Surrogate für Be20|gründungen charakterisieren durften,16 sind empirisch, sie beziehen sich wesentlich auf die spezifisch-menschliche Seite der Wissenschaften; sie gründen also in der allgemeinen Konstitution des Menschen und zwar nach dem einen[A 164] (für die[B 164] Kunstlehre wichtigeren) Teile in der psychischen und nach dem anderen Teile25| sogar in der physischen Konstitution.17

§ 43. Rückblick auf die idealistischen Gegenargumente. Ihre Mängel und ihr richtiger Sinn

21In dem Streit um psychologische oder objektive Begründung der Logik nehme ich also eine Mittelstellung ein. Die Antipsycho30|logisten blickten vorzugsweise auf die idealen Gesetze hin, die wir168 oben als rein logische, die Psychologisten auf die methodologischen Regeln, die wir als anthropologische charakterisierten. Daher konnten sich beide Parteien nicht verständigen. Daß sich die Psychologisten wenig geneigt zeigten, dem bedeutsamen Kern5| der gegnerischen Argumente gerecht zu werden, ist um so begreiflicher, als in diesen letzteren all die psychologischen Motive und Vermengungen selbst mitspielten, die doch vor allem vermieden werden mußten. Auch der tatsächliche Inhalt der Werke, die sich als Darstellungen der "formalen" oder "reinen" Logik ausgeben,10| mußte die Psychologisten in ihrer ablehnenden Haltung nur bestärken und den Eindruck in ihnen erwecken, es handle sich in der proponierten Disziplin doch nur um ein Stück verschämter und dabei eigensinnig beschränkter Erkenntnispsychologie bzw. um eine darauf gegründete Erkenntnisregelung. Die Antipsycholo15|gisten durften in ihrem Argument18 jedenfalls nicht betonen: die Psychologie habe es mit Naturgesetzen, die Logik hingegen mit Normalgesetzenzutun. Der Gegensatz von Naturgesetz als empirisch begründeter Regel eines tatsächlichen Seins und Geschehens ist nicht das Normalgesetz als Vorschrift, sondern20|[A 165][B 165] das Idealgesetz im Sinne einer rein in den Begriffen (Ideen, reinen ┌begrifflichen Wesen┐19) gründenden und daher nicht empirischen Gesetzlichkeit. Insofern die formalistischen Logiker bei ihrer Rede von Normalgesetzen diesen rein begrifflichen und in diesem Sinne apriorischen Charakter im Auge hatten, bezogen25| sie sich mit ihrer Argumentation auf ein unzweifelhaft Richtiges. Aber sie übersahen den theoretischen Charakter der rein logischen Sätze, sie verkannten den Unterschied von theoretischen Gesetzen, die durch ihren Inhalt zur Regelung der Erkenntnis prädestiniert sind, und normativen Gesetzen, die selbst und wesentlich30| den Charakter von Vorschriften haben.

22Auch das ist nicht ganz richtig, daß der Gegensatz von Wahr und Falsch in der Psychologie keine Stelle habe:20 insofern nämlich, als die Wahrheit doch in der Erkenntnis "erfaßt" und das Ideale hierdurch zur Bestimmtheit des realen Erlebnisses wird.35| Andererseits sind freilich die Sätze, welche sich auf diese Be169stimmtheit in ihrer begrifflichen Reinheit beziehen, nicht Gesetze des realen psychischen Geschehens; darin irrten die Psycholo-gisten, sie verkannten, wie das Wesen des Idealen überhaupt, so zumal die Idealität der Wahrheit. Dieser wichtige Punkt wird5| noch ausführlich zu erörtern sein.

23Endlich liegt auch dem letzten Argument der Antipsychologisten21 neben Irrigem zugleich Richtiges zugrunde. Da keine Logik, nicht die formale und nicht die methodologische, Kriterien zu geben vermag, nach denen jede Wahrheit als solche erkennbar ist,10| so liegt in einer psychologischen Begründung der Logik sicherlich kein Zirkel. Aber ein anderes ist die psychologische Begründung der Logik (im gewöhnlichen Sinne der Kunstlehre) und wieder ein anderes die psychologische Begründung jener theoretisch geschlossenen Gruppe logischer Sätze, die wir "rein logische" nann15|ten. Und in dieser Hinsicht ist es allerdings eine krasse Unzuträglichkeit, obschon nur in gewissen Fällen eine Art Zirkel, Sätze, welche in den[B 166][A 166] wesent|lichen Konstituentien aller theoretischen Einheit und somit in der begrifflichen Form des systematischen Inhalts der Wissenschaft als solcher gründen, aus dem zufälligen20| Inhalt irgendeiner Einzelwissenschaft und nun gar einer Tatsachenwissenschaft abzuleiten. Man mache sich den Gedanken an dem Satze vom Widerspruch klar, man denke ihn durch irgendeine Einzelwissenschaft begründet; also eine Wahrheit, die im Sinne der Wahrheit als solcher liegt, begründet durch Wahrheiten25| über Anzahlen, Strecken u. dgl., oder gar durch Wahrheiten über physische oder psychische Tatsächlichkeiten. Jedenfalls schwebte diese Unzuträglichkeit den Vertretern der formalen Logik gleichfalls vor, nur daß sie, wieder durch ihre Vermengung der rein logischen Gesetze mit normativen Gesetzen oder Kriterien, den30| guten Gedanken in einer Weise trübten, die ihn seiner Wirksamkeit berauben mußte.

24Die Unzuträglichkeit besteht, wenn wir auf den Grund gehen, darin, daß Sätze, welche sich auf die bloße Form beziehen (das ist auf die begrifflichen Elemente wissenschaftlicher Theorie als sol35|cher), erschlossen werden sollen aus Sätzen eines ganz heterogenen Gehalts.22 Es ist nun klar, daß die Unzuträglichkeit bei170 primitiven Grundsätzen, wie dem Satz vom Widerspruch, modus ponens u. dgl., insofern zum Zirkel wird, als die Ableitung dieser Sätze sie selbst in den einzelnen Herleitungsschritten voraussetzen würde — nicht in der Weise von Prämissen, aber in der5| von Ableitungsprinzipien, ohne deren Gültigkeit die Ableitung Sinn und Gültigkeit verlieren würde. In dieser Hinsicht könnte man von einem reflektiven Zirkel sprechen, im Gegensatz zum gewöhnlichen oder direkten circulus in demonstrando, wo Prämissen und Schlußsätze ineinanderlaufen.

2510|Diesen Einwänden entgeht von allen Wissenschaften allein die reine Logik, weil ihre Prämissen nach dem, worauf sie sich gegenständlich beziehen, ┌homogen sind den Schlußsätzen, die[B 167] sie begründen|┐23. Sie entgeht dem Zirkel ferner dadurch, daß sie die Sätze, welche die jeweilige Deduktion als Prinzipien voraussetzt,15| in dieser selbst eben nicht beweist, und daß sie Sätze, welche jede Deduktion voraussetzt, überhaupt nicht beweist, sondern an die Spitze aller Deduktionen als Axiome hinstellt. Die überaus schwierige Aufgabe der reinen Logik wird also darin bestehen, einerseits analytisch zu den Axiomen aufzusteigen, die als Aus20|gangspunkte unentbehrlich und aufeinander ohne direkten und reflektiven Zirkel nicht mehr reduktibel sind; des weiteren die Deduktionen für die logischen Lehrsätze (wovon die syllogisti-schen Sätze einen kleinen Teil ausmachen) so zu formen und anzuordnen, daß Schritt für Schritt nicht bloß die Prämissen25| sondern auch die Prinzipien der Deduktionsschritte entweder zu den Axiomen oder zu den bereits erwiesenen Lehrsätzen gehören.

§ 44. Zweites Vorurteil

26Zur Bestätigung seines ersten Vorurteils, wonach es selbstver30|ständlich sein soll, daß sich Regeln der Erkenntnis auf die Psychologie der Erkenntnis stützen müssen, beruft sich der Psychologist24 auf den tatsächlichen Inhalt aller Logik. Wovon ist in ihr die Rede? Allerwege doch von Vorstellungen und Urteilen, von171 Schlüssen und Beweisen, von Wahrheit und Wahrscheinlichkeit, von Notwendigkeit und Möglichkeit, von Grund und Folge, so wie anderen mit diesen nahe zusammenhängenden und verwandten Begriffen. Aber ist unter diesen Titeln an anderes zu denken als an5| psychische Phänomene und Gebilde? Bei Vorstellungen und Urteilen ist dies ohne weiteres klar. Schlüsse sind Begründungen von Urteilen mittels Urteile, und Begründen ist doch eine psychische Tätigkeit. Wieder beziehen sich die Reden von Wahrheit und Wahrscheinlichkeit, Notwendigkeit und Möglichkeit usw. auf10| Urteile; was sie meinen, kann[A 168] jeweils nur an Urteilen auf[B 168]gewiesen, d.i. erlebt werden. Ist es also nicht sonderbar, daß man daran denken wollte, Sätze und Theorien, die sich auf psychische Phänomene beziehen, von der Psychologie auszuschließen? In dieser Hinsicht ist die Scheidung zwischen rein logischen und15| methodologischen Sätzen nutzlos, der Einwand trifft die einen so gut wie die anderen. Es müßte also jeder Versuch, auch nur einen Teil der Logik als vermeintlich "reine" Logik der Psychologie zu entfremden, als grundverkehrt gelten.

§ 45. Widerlegung: Auch die reine Mathematik würde zu| einem Zweige der Psychologie

27Wie selbstverständlich dies alles auch erscheinen mag, es muß irrig sein. Dies lehren die wiedersinnigen Konsequenzen, die, wie wir wissen, für den Psychologismus unausweichlich sind. Aber auch noch anderes müßte hier bedenklich stimmen: die natürliche25| Verwandtschaft zwischen rein logischen und arithmetischen Doktrinen, welche öfters sogar zur Behauptung ihrer theoretischen Einheit geführt hat. Wie wir gelegentlich schon erwähnten, hat auch Lotze gelehrt, daß die Mathematik als "ein sich für sich selbst fortentwickelnder Zweig der allgemeinen Logik" gelten30| müsse. "Nur eine praktisch begründete Spaltung des Unterrichts" läßt, meint er, "die vollkommene Heimatsberechtigung der Mathematik in dem allgemeinen Reich der Logik übersehen".25 Ja, nach Riehl "könnte man füglich sagen, daß die Logik mit dem allgemeinen Teil der rein formalen Mathematik (diesen Begriff im172 Sinne von H. Hankel genommen) koinzidiert..."26 Wie immer es sich damit verhalten mag, jedenfalls wird das Argument, das für die Logik recht war, auch der Arithmetik zugebilligt werden müssen. Sie stellt Gesetze auf für Zahlen, für deren Beziehungen5| und Verknüpfungen. Aber Zahlen erwachsen aus dem Kolligieren und Zählen, welches[A 169][B 169] psychische Tätigkeiten sind. Die Beziehungen erwachsen aus Akten des Beziehens, die Verknüpfungen aus Akten des Verknüpfens. Addieren und Multiplizieren, Substrahie-ren und Dividieren — nichts als psychische Prozesse. Daß sie der10| sinnlichen Stützen bedürfen, tut nichts zur Sache, dasselbe gilt ja für alles und jedes Denken. Somit sind auch die Summen, Produkte, Differenzen und Quotienten, und was immer in den arithmetischen Sätzen als das Geregelte erscheint, nichts als psychische Produkte, sie unterliegen also der psychischen Gesetzmäßigkeit.15| Nun mag zwar der modernen Psychologie mit ihrem ernsten Streben nach Exaktheit jede Erweiterung um mathematische Theorien höchst erwünscht sein; aber schwerlich wäre sie sehr erbaut, wenn man ihr die Mathematik selbst als Teil einordnen wollte. Die Heterogenität beider Wissenschaften ist eben unver20|kennbar. So würde auch auf der anderen Seite der Mathematiker nur lächeln, wollte man ihm psychologische Studien aufdrängen, in Absicht auf ┌die┐27 vermeintlich bessere und tiefere Begründung seiner theoretischen Aufstellungen. Er würde mit Recht sagen, das Mathematische und ┌das┐2 Psychologische sind so fremde25| Welten, daß schon der Gedanke ihrer Vermittlung absurd wäre; wenn irgendwo, so fände hier die Rede von einer μετάβασις εἰς ἄλλο γένος ihre Anwendung.28

173 § 46. Das Forschungsgebiet der reinen Logik, analog dem der reinen Mathematik, ein ideales

28Mit diesen Einwänden sind wir allerdings wieder in Argumentationen aus den Konsequenzen geraten. Aber wenn wir[A 170][B 170] auf5| ihren Inhalt blicken, finden wir die Handhaben, um die Grundfehler der gegnerischen Auffassung bezeichnen zu können. Der Vergleich der reinen Logik mit der reinen Mathematik, als der reif entwickelten Schwesterdisziplin, die sich das Recht selbständiger Existenz nicht erst erkämpfen muß, dient uns als10| zuverlässiges Leitmotiv. Auf die Mathematik wollen wir also zunächst hinblicken.

29Niemand faßt die rein mathematischen Theorien und speziell z.B. die reine Anzahlenlehre als "Teile oder Zweige der Psychologie", obgleich wir ohne Zählen keine Zahlen, ohne15| Summieren keine Summen, ohne Multiplizieren keine Produkte hätten usw. Alle arithmetischen Operationsgebilde weisen auf gewisse psychische Akte arithmetischen Operierens zurück, nur in Reflexion auf sie kann, was Anzahl, Summe, Produkt u. dgl. ist, "aufgewiesen" werden. Und trotz dieses "psychologischen20| Ursprungs" der arithmetischen Begriffe erkennt es jeder als eine fehlerhafte μετάβασις an, daß die mathematischen Gesetze psychologische sein sollen. Wie ist das zu erklären? Hier gibt es nur ┌eine┐30 Antwort. Mit dem Zählen und dem arithmetischen Operieren als Tatsachen, als zeitlich verlaufenden psychischen25| Akten, hat es natürlich die Psychologie zu tun. Sie ist ja die empirische Wissenschaft von den psychischen Tatsachen überhaupt. Ganz anders die Arithmetik. Ihr Forschungsgebiet ist bekannt, es ist vollständig und unüberschreitbar bestimmt durch die uns wohlvertraute Reihe idealer Spezies 1, 2, 3 ... Von individuellen30| Tatsachen, von zeitlicher Bestimmtheit ist in dieser Sphäre gar keine Rede. Zahlen, Summen und Produkte von Zahlen (und was dergleichen mehr) sind nicht die zufällig hier und dort vor sich gehenden Akte des Zählens, des Summierens und Multiplizierens usw. Selbstverständlich sind sie auch verschieden von den Vor35|Stellungen, in denen sie jeweils vorgestellt werden. Die Zahl Fünf ist nicht meine oder irgend jemandes anderen Zählung der174 Fünf, ┌sie┐31 ist auch nicht meine oder eines anderen Vorstellung der Fünf. In letzterer Hinsicht ist sie möglicher Gegen[A 171][B 171]stand von Vorstellungsakten, in ersterer ist sie die ideale Spezies ┌einer Form┐32, die in gewissen Zählungsakten ┌auf Seiten des in5| ihnen Objektiven, des konstituierten Kollektivum┐33 ihre konkreten Einzelfälle hat34. In jedem Falle ist sie ohne Widersinn nicht als Teil oder Seite des psychischen Erlebnisses, somit nicht als ein Reales zu fassen.35 Vergegenwärtigen wir uns ┌klar┐36, was die Zahl Fünf eigentlich ist, erzeugen wir also eine10| adäquate Vorstellung von der Fünf, so werden wir zunächst einen gegliederten Akt kollektiver Vorstellung von irgendwelchen fünf Objekten bilden. In ihm ist ┌das Kollektivum in einer gewissen Gliederungsform und damit┐37 ein Einzelfall der genannten Zahlenspezies anschaulich gegeben. In Hinblick auf dieses an15|schaulich Einzelne vollführen wir nun eine "Abstraktion", d.h. wir heben nicht nur38 das unselbständige Moment der Kollektionsform ┌am Angeschauten als solchen┐39 heraus, sondern wir erfassen in ihm die Idee: Die Zahl Fünf als Spezies ┌der Form┐40 tritt in das ┌meinende┐41 Bewußtsein. ┌Das jetzt Gemeinte ist nicht dieser20| Einzelfall,┐42 es ist nicht ┌das Angeschaute┐43 als Ganzes, noch die ┌ihm┐44 innewohnende, obschon für sich nicht lostrennbare Form; gemeint ist ┌vielmehr┐45 die ideale ┌Formspezies┐46, die im Sinne der Arithmetik ┌schlechthin┐47 eine ist, in welchen Akten sie ┌sich auch an anschaulich konstituierten Kollektiven verein175zelnen┐48 mag, und die somit ohne jeden Anteil ist an der ┌Zufälligkeit der Akte mit ihrer┐49 Zeitlichkeit und Vergänglichkeit. Die Zählungsakte entstehen und vergehen; in Beziehung auf die Zahlen ist von dergleichen sinnvoll nicht zu sprechen.

305| Auf derartige ideale Einzelheiten (niederste Spezies in einem ausgezeichneten Sinne, der von empirischen Klassen scharf unterschieden ist) gehen nun die arithmetischen Sätze, die numerischen (d.i. die arithmetisch-singulären) wie die algebraischen (d.i. die arithmetisch-generellen) Sätze. Über Reales sagen sie schlechter10|dings nichts aus, weder über solches, das gezählt wird, noch über die realen Akte, in denen gezählt[A 172] wird bzw. in denen sich die oder jene indirekten Zahlencharakteristiken konstituieren. Konkrete Zahlen und Zahlensätze[B 172] gehören in die wissenschaftlichen Gebiete, zu welchen die bezüglichen konkreten Einheiten ge15|hören; Sätze über die arithmetischen Denkvorgänge hingegen in die Psychologie. Streng und eigentlich sagen die arithmetischen Sätze daher auch nichts darüber, "was in unseren bloßen Vorstellungen von Zahlen liegt"; denn so wenig wie von sonstigen Vorstellungen sprechen sie von den unserigen. Sie handeln vielmehr20| von Zahlen und ┌Zahlenverknüpfungen┐50 schlechthin, in abstrakter Reinheit und Idealität. Die Sätze der arithmetica universalis — der arithmetischen Nomologie, wie wir auch sagen könnten — sind die Gesetze, welche rein im idealen Wesen des Genus Anzahl gründen. Die letzten Einzelheiten, welche in den25| Umfang dieser Gesetze fallen, sind ideale, es sind die numerisch bestimmten Zahlen, d.i. die niedersten spezifischen Differenzen des Genus Anzahl. Auf sie beziehen sich daher die arithmetischsingulären Sätze, die der arithmetica numerosa. Sie erwachsen durch Anwendung jener allgemein arithmetischen Gesetze auf30| numerisch gegebene Zahlen, sie drücken aus, was rein im idealen Wesen dieser gegebenen Zahlen beschlossen ist. Von allen diesen Sätzen ist keiner auf einen empirisch-allgemeinen Satz zu reduzieren,51 möge diese Allgemeinheit auch die größtmögliche sein,176 die empirische Ausnahmslosigkeit im ganzen Bereiche der realen Welt.

31Was wir hier in betreff der reinen Arithmetik ausgeführt haben, überträgt sich durchaus auf die reine Logik. Auch für sie geben5| wir als selbstverständlich die Tatsache zu, daß die logischen Begriffe einen psychologischen Ursprung haben, ┌aber┐52 wir leugnen auch ┌hier┐53 die psychologistische Konsequenz, die darauf gegründet wird. Bei dem Umfang, den wir der Logik, im Sinne der Kunstlehre wissenschaftlicher Erkenntnis, konzediert haben,10| ziehen wir es natürlich auch nicht in Zweifel, daß sie es in weitem Ausmaße mit psychischen Erlebnissen zu tun hat. Gewiß fordert die Methodologie des wissenschaft[A 173]lichen Forschens und Beweisens eine ausgiebige Rücksicht auf die Natur der psychischen Vorgänge, in denen es verläuft.[B 173] Demgemäß werden logische 15| Termini wie Vorstellung, Begriff, Urteil, Schluß, Beweis, Theorie, Notwendigkeit, Wahrheit u. dgl. auch als Klassennamen für psychische Erlebnisse und dispositioneile Gebilde auftreten können und auftreten müssen. Dagegen bestreiten wir, daß dergleichen jemals in den rein-logischen Partien der in Rede stehenden Kunst20|lehre zutrifft. Wir leugnen, daß die als selbständige theoretische Disziplin abzulösende reine Logik es je auf psychische Tatsachen abgesehen hat und auf Gesetze, die als psychologische zu charakterisieren wären. Wir erkannten ja schon, daß die rein-logischen Gesetze, wie z.B. die primitiven "Denkgesetze" oder die syllo25|gistischen Formeln, ihren wesentlichen Sinn völlig einbüßen, sowie man sie als psychologische zu interpretieren versucht. Es ist also von vornherein klar, daß die Begriffe, aus welchen sich diese und ähnliche Gesetze aufbauen, keinen empirischen Umfang haben können. Mit anderen Worten: sie30| können nicht den Charakter bloß universeller Begriffe haben, deren Umfang tatsächliche Einzelheiten erfüllen, sondern sie müssen echt generelle Begriffe sein, deren Umfang sich ausschließlich zusammensetzt aus idealen Einzelheiten, aus echten Spezies. Des weiteren geht klar hervor,35| daß die genannten Termini und alle überhaupt, die in rein-logischen Zusammenhängen auftreten, insgesamt äquivok sein177 müssen, derart, daß sie auf der einen Seite eben Klassenbegriffe für seelische Gebilde bedeuten, wie solche in die Psychologie gehören, und auf der anderen Seite generelle Begriffe für ideale Einzelheiten, welche zu einer Sphäre reiner Gesetzlichkeit ge5|hören.

§ 47. Bestätigende Nachweisungen an den logischen Grundbegriffen und an dem Sinn der logischen Sätze

32Dies bestätigt sich, wenn wir uns auch nur flüchtig in den historisch vorliegenden Bearbeitungen der Logik umblicken und10| dabei unsere besondere Aufmerksamkeit auf den fundamentalen[A 174] Unterschied zwischen der subjektiv-anthropologi[B 174]schen Einheit der Erkenntnis und der objektiv-idealen Einheit des Erkenntnisinhaltes richten. Die Äquivokationen treten dann alsbald hervor, und sie erklären den trügerischen15| Schein, als ob die unter dem traditionellen Titel "Elementarlehre" abgehandelten Materien innerlich homogen und insgesamt psychologische wären.

33Da wird vor allem von den Vorstellungen gehandelt und in weitem Maße auch psychologisch gehandelt; die apperzeptiven20| Vorgänge, in welchen Vorstellungen erwachsen, werden möglichst tief erforscht. So wie es aber an die Unterschiede der wesentlichen "Formen" der Vorstellungen geht, bereitet sich schon ein Bruch in der Betrachtungsweise vor, der sich fortsetzt in der Lehre von den Urteilsformen und am weitesten auseinanderklafft in der25| Lehre von den Schlußformen, sowie den zugehörigen Denkgesetzen. Der Terminus Vorstellung verliert plötzlich den Charakter eines psychologischen Klassenbegriffs. Dies tritt in Evidenz, sowie wir nach dem Einzelnen fragen, das unter den Begriff Vorstellung fallen soll. Wenn der Logiker Unterschiede fixiert, wie die30| zwischen singulären und allgemeinen Vorstellungen (Sokrates — der Mensch überhaupt; die Zahl Vier — die Zahl überhaupt), zwischen attributiven und nicht attributiven (Sokrates, Weiße — ein Mensch, eine Farbe) u. dgl.; oder wenn er die mannigfachen Verknüpfungsformen von Vorstellungen zu neuen Vorstellungen auf35|zählt, wie konjunktive, disjunktive, determinative Verknüpfung u. dgl.; oder wenn er wesentliche Vorstellungsverhältnisse, wie Inhalts- und Umfangsverhältnisse klassifiziert: so muß doch178 jedermann sehen, daß hier nicht von phänomenalen, sondern von spezifischen Einzelheiten die Rede ist. Nehmen wir an, es spreche jemand als logisches Exempel den Satz aus: Die Vorstellung Dreieck schließt die Vorstellung Figur ein, und der Umfang dieser5| umschließt den Umfang jener. Ist darin von den subjektiven Erlebnissen irgendeiner Person und vom realen Enthaltensein von Phänomenen in Phänomenen die Rede? Gehören in den Umfang dessen, was hier und in allen ähn[A 175][B 175]lichen Zusammenhängen Vorstellung heißt, als unterschiedene Glieder, die Dreieck10|Vorstellung, die ich jetzt, und die, welche ich in einer Stunde habe; oder nicht vielmehr als einziges Glied die Vorstellung "Dreieck" und daneben, wieder als Einzelheiten, die Vorstellung "Sokrates", die Vorstellung "Löwe" u. dgl.?

34In aller Logik ist gar viel die Rede von Urteilen; aber auch15| hier besteht Äquivokation. In den psychologischen Partien der logischen Kunstlehre spricht man von Urteilen als Führwahrhaltungen, man spricht also von bestimmt gearteten Bewußtseinserlebnissen. In den rein logischen Partien ist davon weiter keine Rede. Urteil heißt hier soviel wie Satz, und zwar verstan20|den nicht als eine grammatische, sondern als eine ideale Bedeutungseinheit. Dies trifft all die Unterscheidungen von Urteilsakten bzw. Formen, welche für die rein-logischen Gesetze die nötigen Unterlagen bieten. Kategorisches, hypothetisches, disjunktives, existenziales Urteil, und wie die Titel noch lauten25| mögen, sind in der reinen Logik nicht Titel für Urteilsklassen, sondern Titel ┌für ideale┐54 Satzformen. Dasselbe gilt für die Schlußformen: für Existenzialschluß, kategorischen Schluß usw. Die bezüglichen Analysen sind Bedeutungsanalysen, also nichts weniger als psychologische Analysen. Nicht individuelle30| Phänomene, sondern Formen intentionaler Einheiten werden analysiert, nicht Erlebnisse des Schließens, sondern Schlüsse. Wer in logisch-analytischer Absicht sagt: das kategorische Urteil "Gott ist gerecht" hat die Subjektvorstellung "Gott", spricht sicherlich nicht von dem Urteil als psychischem Erlebnis, das er35| oder ein anderes Individuum hat, und desgleichen nicht von dem psychischen Akt, der darin eingeschlossen und durch das Wort179 ┌"Gott"┐55 erregt ist; sondern er spricht von dem Satze "Gott ist gerecht", welcher ┌einer┐56 ist, der Mannigfaltigkeit möglicher Erlebnisse zu Trotze, und von der Vorstellung "Gott", die wiederum ┌eine┐57 ist, wie es nicht anders sein kann bei dem5| einzelnen Teile ┌eines┐58 Ganzen. Und demgemäß meint der[A 176][B 176] Logiker mit dem Ausdruck "jedes Urteil" nicht "jeder Urteilsakt", sondern "jeder objektive Satz". Im Umfang des logischen Begriffes Urteil steht nicht gleichberechtigt das Urteil "2 X 2=4", das ich soeben erlebe, und das Urteil "2x2 = 4", das gestern10| und sonst wann und in sonst welchen Personen Erlebnis war. Im Gegenteil, es figuriert kein einziger unter diesen Akten im fraglichen Umfang, wohl aber schlechthin "2x2 = 4" und daneben etwa "die Erde ist ein Kubus", der Lehrsatz des Pythagoras u. dgl., und zwar je als ein Glied. Genau ebenso verhält es15| sich natürlich, wenn man sagt: "das Urteil S folgt aus dem Urteil P"; und so in allen ähnlichen Fällen.

35Dadurch bestimmt sich auch erst der wahre Sinn der logischen Grundsätze, und zwar als ein solcher, wie ihn unsere früheren Analysen gekennzeichnet haben. Das Prinzip vom Widerspruch20| ist, so lehrt man, ein Urteil über Urteile. Wofern man aber unter Urteilen psychische Erlebnisse, Akte des Fürwahrhaltens, Glaubens ┌usw.┐59 versteht, kann diese Auffassung nicht Geltung haben. Wer das Prinzip aussagt, urteilt; aber weder das Prinzip, noch das, worüber es urteilt, sind Urteile. Wer aussagt: ┌"Von25| zwei kontradiktorischen Urteilen ist eins wahr und eins falsch"┐60, meint, wenn er sich nicht mißversteht (wie es bei nachträglicher Interpretation wohl kommen mag), nicht ein Gesetz für Urteilsakte, sondern ein Gesetz für Urteilsinhalte auszusagen, mit anderen Worten, für die idealen Bedeutungen, die wir kurz30|weg Sätze zu nennen pflegen. Also lautete der bessere Ausdruck: ┌"Von zwei kontradiktorischen Sätzen ist einer wahr und einer falsch"┐61.62 Es[A 177] ist auch klar, daß wir, um den[B 177] Satz vom Wider180spruch zu verstehen, nichts weiter nötig haben, als uns den Sinn entgegengesetzter Satzbedeutungen zu vergegenwärtigen. An Urteile als reale Akte haben wir nicht zu denken, und in keinem Falle wären sie die hierhergehörigen Objekte. Man braucht nur5| darauf hinzublicken, um einzusehen, daß zum Umfang dieser logischen Gesetzlichkeit nur Urteile in einem idealen Sinne gehören — wonach "das" Urteil "2x2 = 5" Eines┐69 ist neben "dem" Urteil "Es gibt Drachen", neben "dem" Satz von der Winkelsumme u. dgl. — hingegen kein einziger der wirklichen10| oder vorgestellten Urteilsakte, die in unendlicher Mannigfaltigkeit jeder dieser idealen Einheiten entsprechen. Ähnliches wie vom Satze des Widerspruchs gilt für alle rein logischen Sätze, z.B. die syllogistischen.

36Der Unterschied der psychologischen Betrachtungsweise, wel15|che die Termini als Klassentermini für psychische Erlebnisse verwendet, von der objektiven oder idealen Betrachtungsweise, in welcher eben dieselben Termini ┌ideale┐70 Gattungen und Arten vertreten, ist kein nebensächlicher und bloß subjektiver; er bestimmt den Unterschied wesentlich verschiedener Wissenschaften.20| Reine Logik und Arithmetik, als Wissenschaften von den idealen Einzelheiten gewisser Gattungen (oder von dem, was a priori im idealen Wesen dieser Gattungen gründet), trennen sich von der Psychologie, als der Wissenschaft von den individuellen Einzelheiten gewisser empirischer Klassen.

181 § 48. Die entscheidenden Differenzen

37Heben wir zum Schluß noch die entscheidenden Differenzen hervor, von deren Anerkennung bzw. Verkennung die ganze Stellung zur psychologistischen Argumentation abhängt, so sind5| es folgende:

38[A 178][B 178]1. Es ist ein wesentlicher, schlechthin unüberbrückbarer Unterschied zwischen Idealwissenschaften und Realwissenschaften. Die ersteren sind apriorisch, die letzteren empirisch. Entwickeln jene die ideal-gesetzlichen Allgemeinheiten, welche mit10| einsichtiger Gewißheit in echt generellen Begriffen gründen, so stellen diese die realgesetzlichen Allgemeinheiten, und zwar mit einsichtiger Wahrscheinlichkeit fest, welche sich auf eine Sphäre von Tatsachen beziehen. Der Umfang der Allgemeinbegriffe ist dort ein Umfang von niedersten spezifischen Differenzen, hier15| ein Umfang von individuellen, zeitlich bestimmten Einzelheiten; die letzten Gegenstände also dort ideale Spezies, hier empirische Tatsachen. Offenbar vorausgesetzt sind hierbei die wesentlichen Unterschiede zwischen Naturgesetz und idealem Gesetz, zwischen universellen Sätzen über Tatsachen (die sich vielleicht als gene20|relle Sätze verkleiden: alle Raben sind schwarz — der Rabe ist schwarz) und echt generellen Sätzen (wie es die allgemeinen Sätze der reinen Mathematik sind), zwischen empirischem Klassenbegriff und idealem Genusbegriff u. dgl. Die richtige Schätzung dieser Unterschiede ist durchaus abhängig von dem endgültigen Auf25|geben der empiristischen Abstraktionstheorie, welche, gegenwärtig vorherrschend, das Verständnis alles Logischen verbaut; worüber wir später ausführlich sprechen werden. ┌(Vgl. II. Band, S. 106ff.)┐71.

392. Es ist in aller Erkenntnis und speziell in aller Wissenschaft30| der fundamentale Unterschied zwischen dreierlei Zusammenhängen zu beachten:

  • a) Der Zusammenhang der Erkenntniserlebnisse, in welchen sich Wissenschaft subjektiv realisiert, also der psychologische Zusammenhang der Vorstellungen, Urteile, Einsich35|ten, Vermutungen, Fragen usw., in denen sich das Forschen voll182zieht, oder in welchen die längst entdeckte Theorie einsichtig durchdacht wird.
  • b) Der Zusammenhang der in der Wissenschaft erforschten und theoretisch erkannten Sachen, die als solche das Gebiet5| dieser Wissenschaft ausmachen. Der Zusammenhang[A 179][B 179] des Forschens und Erkennen ist sichtlich ein anderer als der des Erforschten und Erkannten.
  • c) Der logische Zusammenhang, d.h. der spezifische Zusammenhang der theoretischen Ideen, welcher die Einheit der10| Wahrheiten einer wissenschaftlichen Disziplin, spezieller einer wissenschaftlichen Theorie, eines Beweises oder Schlusses konstituiert, bzw. auch die Einheit der Begriffe im wahren Satze, der einfachen Wahrheiten in Wahrheitszusammenhängen u. dgl.

40Im Falle der Physik z.B. unterscheiden wir den Zusammenhang15| der psychischen Erlebnisse des physikalisch Denkenden von der physischen Natur, die von ihm erkannt wird, und beide wieder von dem idealen Zusammenhang der Wahrheiten in der physikalischen Theorie, also in der Einheit der analytischen Mechanik, der theoretischen Optik u. dgl. Auch die Form der Wahrschein20|lichkeitsbegründung, welche den Zusammenhang von Tatsachen und Hypothesen beherrscht, gehört in die Linie des Logischen. Der logische Zusammenhang ist die ideale Form, um derentwillen in specie von derselben Wahrheit, von demselben Schlusse und Beweise, von derselben Theorie und rationalen Disziplin die Rede25| ist, von derselben und ┌einen┐72, wer immer "sie" denken mag. Die Einheit dieser Form ist gesetzliche Geltungseinheit. Die Gesetze, unter denen sie nebst allen ihresgleichen steht, sind die rein logischen Gesetze, welche somit alle Wissenschaft übergreifend befassen, und zwar befassen nicht nach ihrem psychologischen30| und gegenständlichen, sondern nach ihrem idealen Bedeutungsgehalt. Selbstverständlich sind die bestimmten Zusammenhänge von Begriffen, Sätzen, Wahrheiten, welche die ideale Einheit einer bestimmten Wissenschaft ausmachen, nur insofern logische zu nennen, als sie unter die Logik, in der Weise von Einzelfällen,35| gehören; nicht aber gehören sie selbst zur Logik als Bestandstücke.

41Die drei unterschiedenen Zusammenhänge betreffen Logik und183 Arithmetik natürlich ebensogut wie alle anderen Disziplinen; nur sind bei beiden die erforschten Sachen nicht wie in[A 180] der[B 180] Physik reale Tatsachen, sondern ideale Spezies. Bei der Logik ergibt sich aus der Besonderheit derselben die gelegentlich schon erwähnte5| Eigentümlichkeit, daß die idealen Zusammenhänge, welche ihre theoretische Einheit ausmachen, als Spezialfälle unter die Gesetze gehören, die sie selbst aufstellt. Die logischen Gesetze sind zugleich Teile und Regeln dieser Zusammenhänge, sie gehören zum theoretischen Verband und doch gleichzeitig zum Gebiet10| der logischen Wissenschaft.

§ 49. Drittes Vorurteil. Die Logik als Theorie der Evidenz

42Wir formulieren ein drittes Vorurteil73 in folgenden Sätzen: Alle Wahrheit liegt im Urteil. Aber als wahr erkennen wir ein Urteil nur im Falle seiner Evidenz. ┌Dieses Wort bezeichnet15| — so sagt man —┐74 einen eigentümlichen und jedem aus seiner inneren Erfahrung wohlbekannten psychischen Charakter┌, ein eigenartiges Gefühl, welches die Wahrheit des Urteils, dem es┐75 angeknüpft ist, verbürgt. Ist nun die Logik die Kunstlehre, welche uns in der Erkenntnis der Wahrheit fördern will, so sind die lo20|gischen Gesetze selbstverständlich Sätze der Psychologie. Es sind nämlich Sätze, die uns über die ┌psychologischen┐76 Bedingungen aufklären, von denen das Dasein oder Fehlen jenes ┌"Evidenz-gefühls"┐77 abhängig ist. An diese Sätze schließen sich dann naturgemäß praktische Vorschriften an, welche uns bei der Realisierung25| von Urteilen, die dieses auszeichnenden Charakters teilhaftig sind, fördern sollen. Allenfalls mögen auch diese psychologisch fundierten Denkregeln gemeint sein, wo man von logischen Gesetzen oder Normen spricht.

43An diese Auffaussung streift schon Mill, wenn er in der Absicht,30| die Logik von der Psychologie abzugrenzen, lehrt: "The properties184of Thought which concern Logic, are some of its contingent properties; those, namely, on the presence of which depends good thinking, as dis-tinguished from bad."78 In seinen weiteren [A 181][B 181] Ausführungen bezeichnet er die Logik wiederholt als (psychologisch zu fassende) "Theory"5| oder "Philosophy of Evidence",79 wobei er es unmittelbar allerdings nicht auf die rein logischen Sätze abgesehen hat. In Deutschland tritt dieser Gesichtspunkt gelegentlich bei Sigwart hervor. Nach ihm "kann keine Logik anders verfahren, als daß sie sich der Bedingungen bewußt wird, unter denen dieses subjektive Gefühl der Notwendigkeit10| (im vorhergehenden Absatz "das innere Gefühl der Evidenz") eintritt, und dieselben auf ihren allgemeinen Ausdruck bringt".80 In dieselbe Richtung deuten auch manche Äußerungen Wundts. In seiner Logik lesen wir z.B.: "Die in bestimmten Verbindungen des Denkens enthaltenen Eigenschaften der Evidenz und Allgemeingül15|tigkeit lassen ... aus den psychologischen die logischen Denkgesetze hervorgehen." Ihr "normativer Charakter ist lediglich darin begründet, daß gewisse unter den psychologischen Verbindungen des Denkens tatsächlich Evidenz und Allgemeingültigkeit besitzen. Denn nun wird es erst möglich, daß wir an das Denken überhaupt mit der For20|derung herantreten, es solle den Bedingungen der Evidenz und Allgemeingültigkeit genügen". — "Jene Bedingungen selbst, denen genügt werden muß, um Evidenz und Allgemeingültigkeit herbeizuführen, bezeichnen wir als logische Denkgesetze...." Ausdrücklich wird noch betont: "Das psychologische Denken bleibt immer die umfassendere25| Form."81

44In der logischen Literatur ┌gegen Ende des letzten Jahrhunderts┐82 gewinnt die Interpretation der Logik als praktisch gewendeter Psychologie der Evidenz unverkennbar an Schärfe und Ausbreitung. Besondere Erwähnung verdient hier die Logik von Höfler und Meinong,

4530|weil sie als der erste wirklich durchgeführte Versuch anzusehen ist, den Gesichtspunkt der Psychologie der Evidenz in der ganzen Logik mit möglichster Konsequenz zur Geltung zu bringen. Als die Haupt-auf|gabe der Logik be|zeichnet Höfler die Untersuchung der "(zunächst psychologischen) Gesetze, nach welchen das Zustandekommen [A 182]35| der Evidenz von bestimmten Eigenschaften unserer Vorstellungen185 und Urteile abhängt".83 "Unter allen wirklich vorkommenden oder doch als möglich vorstellbaren Erscheinungen des Denkens" habe die Logik "diejenigen Arten ("Formen") von Gedanken herauszuheben, welchen Evidenz entweder direkt zukommt, oder welche notwendige5| Bedingungen für das Zustandekommen von Evidenz sind".84 Wie ernstlich psychologisch dies gemeint ist, zeigen die sonstigen Ausführungen. So wird z.B. die Methode der Logik, soweit sie die theoretische Grundlegung der Lehre vom richtigen Denken betrifft, als die nämliche bezeichnet, welche die Psychologie gegenüber allen psychi10|schen Erscheinungen anwende; sie habe die Erscheinungen speziell des richtigen Denkens zu beschreiben und dann soweit als möglich auf einfache Gesetze zurückzuführen, d.h. die verwickelteren aus den einfachen zu erklären (a.a.O., S. 18). In weiterer Folge wird der logischen Lehre vom Schlusse die Aufgabe zugewiesen, "die15| Gesetze aufzustellen ..., von welchen Merkmalen der Prämissen es abhängt ob ein bestimmtes Urteil aus ihnen mit Evidenz erschlossen werden kann". Usw.

§ 50. Die äquivalente Umformung der logischen Sätze in Sätze über ideale Bedingungen der Urteilsevidenz. Die resultierenden Sätze| nicht psychologische

46Wenden wir uns nun zur Kritik. Wir sind zwar davon weit entfernt, die Unbedenklichkeit des gegenwärtig als Gemeinplatz umlaufenden┌, aber sehr klärungsbedürftigen┐85 Satzes zuzugestehen, mit dem das Argument anhebt — nämlich, daß alle Wahr25|heit im Urteil liege; aber daran zweifeln wir natürlich nicht, daß Wahrheit erkennen und mit Rechtsanspruch behaupten, Wahrheit einsehen voraussetzt. Desgleichen auch nicht daran, daß die logische Kunstlehre nach den ┌psychologischen┐86 Bedingungen zu forschen hat, unter welchen uns die Evidenz im Urteilen auf30|leuchtet. Wir kommen der bestrittenen Auffassung sogar[B 183] noch einen weiteren Schritt ent[A 183]gegen. Obwohl wir auch jetzt wieder den Unterschied zwischen rein logischen und methodologischen Sätzen geltend zu machen gedenken, gestehen wir bezüglich der ersteren ausdrücklich zu, daß sie eine gewisse Beziehung zum186 ┌psychologischen Datum┐87 der Evidenz haben und in gewissem Sinne ┌psychologische┐88 Bedingungen desselben hergeben.

47Aber allerdings gilt uns diese Beziehung als eine rein ideale und indirekte. Wir leugnen es, daß die rein logischen Sätze selbst über5| die Evidenz und ihre Bedingungen das Geringste aussagen. Wir glauben zeigen zu können, daß sie jene Beziehung zu Evidenzerlebnissen nur auf dem Wege der Anwendung resp. Umwendung erlangen können, nämlich auf gleiche Weise, wie jedes "rein in Begriffen gründende" Gesetz auf den allgemein vorge10|stellten Bereich empirischer Einzelfälle jener Begriffe übertragen werden kann. Die so erwachsenden Evidenzsätze behalten aber nach wie vor ihren apriorischen Charakter, und die Evidenzbedingungen, die sie nun aussagen, sind nichts weniger als psychologische, also ┌reale┐89 Bedingungen. Die rein begrifflichen Sätze15| wandeln sich vielmehr, hier wie in jedem analogen Falle, in Aussagen über ideale Unverträglichkeiten bzw. Möglichkeiten um.

48Eine einfache Überlegung wird Klarheit schaffen. Aus jedem rein logischen Gesetz kann man, durch a priori mögliche (evidente) Umformung gewisse Evidenzsätze, wenn man will, Evidenz20|bedingungen ablesen. Das kombinierte Prinzip vom Widerspruch und ausgeschlossenen Dritten ist sicherlich äquivalent mit dem Satze: Evidenz kann bei einem, aber auch nur bei ┌einem┐90 von einem Paar kontradiktorischer Urteile auftreten.91 Wieder187 ist der modus barbara zweifellos äquivalent dem Satze: die Evidenz der notwendigen Wahrheit eines[A 184][B 184] Satzes der Form "alle A sind C" (oder genauer ausgedrückt: seiner Wahrheit als einer notwendig erfolgenden) kann auftreten in einem schließenden5| Akte, dessen Prämissen die Formen haben "alle A sind B" und "alle B sind C". Und so ähnlich bei jedem rein logischen Satze. Völlig begreiflich, da evidentermaßen die allgemeine Äquivalenz besteht zwischen den Sätzen "A ist wahr" und "es ist möglich, daß irgend jemand mit Evidenz urteilt, es sei A". Natürlich10| werden also die Sätze, zu deren Sinn es gehört auszusagen, was gesetzlich im Begriffe der Wahrheit liegt, und daß das Wahrsein von Sätzen gewisser Satzformen dasjenige von Sätzen korrelater Satzformen bedingt, äquivalente Umformungen zulassen, in denen das mögliche Auftreten von Evidenz zu den Satzformen der Ur15|teile in Beziehung gesetzt wird.

49Aber die Einsicht in diesen Zusammenhang bietet uns zugleich die Handhabe zur Widerlegung des Versuches, reine Logik in Psychologie der Evidenz aufgehen zu lassen. An sich besagt doch der Satz "A ist wahr" nicht dasselbe wie sein Äquivalent "es ist20| möglich, daß irgend jemand urteile, es sei A". Der erstere spricht nicht von Urteilen irgend jemandes, auch nicht irgend jemandes ganz im allgemeinen. Es verhält sich hier ganz so wie bei den rein mathematischen Sätzen. Die Aussage, daß a + b = b + a ist, besagt, daß der Zahlenwert der Summe zweier Zahlen von ihrer25| Stellung in der Verknüpfung unabhängig ist, aber ┌sie sagt┐93 nichts vom Zählen und Summieren irgend jemandes. Dergleichen kommt erst[A 185][B 185] durch eine evidente und äquivalente Umformung hinein. In concreto ┌ist ja (und dies steht a priori fest) keine Zahl ohne Zählen, keine Summe ohne Summieren gegeben┐.94

5030|Aber selbst wenn wir die originären Formen der rein logischen Sätze verlassen und sie in die äquivalent zugehörigen Evidenzsätze umwenden, so entsteht daraus nichts, was die Psychologie als ihr Eigentum in Anspruch nehmen könnte. Sie ist eine empirische Wissenschaft, die Wissenschaft von den psychischen Tat35|sachen. Psychologische Möglichkeit ist also ein Fall von realer188 Möglichkeit. Jene Evidenzmöglichkeiten sind aber ideale. Was psychologisch unmöglich ist, kann ideal gesprochen sehr wohl sein. Die Auflösung des verallgemeinerten "Problems der 3 Körper", sagen wir das "Problem der n Körper", mag jede mensch5|liche Erkenntnisfähigkeit überschreiten. Aber das Problem hat eine Auflösung, und so ist eine darauf bezügliche Evidenz möglich. Es gibt dekadische Zahlen mit Trillionenstellen, und es gibt auf sie bezügliche Wahrheiten. Aber niemand kann solche Zahlen wirklich vorstellen und die auf sie bezüglichen Additionen, Multi10|plikationen usw. wirklich ausführen. Die Evidenz ist hier psychologisch unmöglich, und doch ist sie, ideal zu reden, ganz gewiß ein mögliches psychisches Erlebnis.

51Die Umwendung des Begriffs Wahrheit in den der Möglichkeit evidenten Urteilens hat ihr Analogon ┌in dem┐95 Verhältnis der Be15|griffe individuelles Sein und Wahmehmungsmöglichkeit. Die Äquivalenz dieser Begriffe ist, wofern nur unter Wahrnehmung die adäquate Wahrnehmung verstanden wird, unbestreitbar. Es ist danach eine Wahrnehmung möglich, welche in ┌einem┐96 Schauen die ganze Welt, die überschwengliche Unendlichkeit von Körpern97 wahrnimmt.20| Natürlich ist diese ideale Möglichkeit keine reale, die für irgendein empirisches Subjekt angenommen werden könnte ┌ , zumal solches Schauen ein unendliches Kontinuum des Schauens wäre: einheitlich gedacht eine Kantsche Idee┐98.

52Indem wir die Idealität der Möglichkeiten betonen, welche in25| betreff der Urteilsevidenz aus den logischen Gesetzen ent[A 186][B 186]nommen werden können, und welche uns in apodiktischen Evidenzen als a priori geltende einleuchten, wollen wir keineswegs ihre psychologische Nutzbarkeit leugnen. Wenn wir aus dem Gesetze, daß von zwei kontradiktorischen Sätzen einer wahr und30| einer falsch ist, die Wahrheit ableiten, daß von einem Paar möglicher kontradiktorischer Urteile je eines, aber nur eines den Charakter der Evidenz haben kann — und diese Ableitung ist eine evident zu Recht bestehende, wenn wir Evidenz als das Erlebnis definieren, in dem irgendein Urteilender der Richtigkeit189 seines Urteils, d.i. dessen Angemessenheit an die Wahrheit inne wird — so spricht ja der neue Satz eine Wahrheit aus über Verträglichkeiten bzw. Unverträglichkeiten gewisser psychischer Erlebnisse. Aber in dieser Weise belehrt uns auch jeder rein5| mathematische Satz über mögliche ┌und┐99 unmögliche Vorkommnisse im Gebiete des Psychischen. Keine empirische Zählung und Berechnung, kein psychischer Akt algebraischer Transformation oder geometrischer Konstruktion ┌ist┐100 möglich, ┌der┐101 den idealen Gesetzen der Mathematik ┌widerspräche┐102. So sind diese10| Gesetze psychologisch nutzbar zu machen. Wir können aus ihnen jederzeit apriorische Möglichkeiten und Unmöglichkeiten ablesen, die sich auf gewisse Arten psychischer Akte, auf Akte der Zählung, der additiven, multiplikativen ... Verknüpfung usw. beziehen. Aber darum sind diese Gesetze noch nicht selbst psycho15|logische Sätze. Sache der Psychologie, als Naturwissenschaft von den psychischen Erlebnissen, ist es, die Naturbedingtheit dieser Erlebnisse zu erforschen. In ihr Gebiet gehören also speziell die ┌empirisch-realen┐103 Verhältnisse der mathematischen und logischen Betätigungen. Ihre idealen ┌Verhältnisse┐104 und Gesetze20| bilden aber ein Reich für sich. Dieses konstituiert sich105 in rein generellen Sätzen, aufgebaut aus "Begriffen", welche nicht etwa Klassenbegriffe von psychischen Akten sind, sondern ┌Idealbegriffe (Wesensbegriffe)┐106, die in solchen Akten ┌bzw. in ihren objektiven Korrelaten┐107 ihre konkrete Grundlage haben. Die25| Zahl Drei, die Wahrheit, die nach Pythagoras benannt ist, u. dgl., das sind, wie wir erörtert haben, nicht em[B 187]pirische Einzelheiten oder[A 187] Klassen von Einzelheiten, es sind ideale Gegenstände, die wir ┌in Aktkorrelaten┐108 des Zählens, des evidenten Urteilens u. dgl. ideierend erfassen.

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53Und so ist denn in Ansehung der Evidenz die bloße Aufgabe der Psychologie, die natürlichen Bedingungen der unter diesem Titel befaßten Erlebnisse aufzusuchen, also die realen Zusammenhänge zu erforschen, in denen nach dem Zeugnis unserer Erfah5|rung Evidenz erwächst und verschwindet. Solche natürlichen Bedingungen sind Konzentration des Interesses, eine gewisse geistige Frische, Übung u. dgl. Ihre Erforschung führt nicht auf Erkenntnisse von exaktem Inhalt, nicht auf einsichtige Allgemeinheiten von echtem Gesetzescharakter, sondern auf vage empiri10|sche Allgemeinheiten. Aber die Urteilsevidenz steht nicht bloß unter solchen psychologischen Bedingungen, die wir auch als äußerliche und empirische bezeichnen können, sofern sie nicht rein in der spezifischen Form und Materie des Urteils, sondern in seinem empirischen Zusammenhang im Seelenleben gründen;15| vielmehr steht sie auch unter idealen Bedingungen. Jede Wahrheit ┌ist┐109 eine ideale Einheit zu einer der Möglichkeit nach unendlichen und unbegrenzten Mannigfaltigkeit richtiger Aussagen derselben Form und Materie. Jedes aktuelle Urteil, das dieser ideellen Mannigfaltigkeit angehört, erfüllt, sei es durch seine bloße20| Form oder durch seine Materie, die idealen Bedingungen für die Möglichkeit seiner Evidenz. Die rein logischen Gesetze sind nun Wahrheiten, die rein im Begriff der Wahrheit und in den ihm wesentlich verwandten Begriffen gründen. In Anwendung auf mögliche Urteilsakte sprechen sie dann, auf Grund der bloßen25| Urteilsform, ideale Bedingungen der Möglichkeit bzw. Unmöglichkeit der Evidenz aus. Von diesen beiden Arten von Evidenzbedingungen haben die einen Beziehung zur besonderen Konstitution der Arten psychischer Wesen, welche in den Rahmen der jeweiligen Psychologie fallen; denn nur so weit wie die Erfahrung30| reicht die psychologische Induktion; die anderen aber, als idealgesetzliche, gelten überhaupt für jedes mögliche Bewußtsein.

[A 188] [B 188] § 51. Die entscheidenden Punkte in diesem Streite

54Endlich und schließlich hängt die letzte Klärung auch in diesem Streite zunächst von der richtigen Erkenntnis des fundamental191sten erkenntnistheoretischen Unterschiedes, nämlich ┌dem┐110 zwischen Realem und Idealem ab bzw. von der richtigen Erkenntnis ┌aller┐111 der Unterschiede, in die er sich auseinanderlegt. Es sind die wiederholt betonten Unterschiede zwischen realen5| und idealen Wahrheiten, Gesetzen, Wissenschaften, zwischen realen und idealen (individuellen und spezifischen) Allgemeinheiten und ebenso Einzelheiten u. dgl. Freilich in gewisser Weise kennt jedermann diese Unterschiede, und selbst ein so weit ins Extreme gehender Empirist wie Hume vollzieht die fundamen10|tale Sonderung der "relations of ideas" und "matters of fact", dieselbe, die unter den Titeln vérités de raison und vérités de fait schon vor ihm der große Idealist Leibniz gelehrt hatte. Aber eine erkenntnistheoretisch wichtige Sonderung vollziehen, heißt noch nicht ihr erkenntnistheoretisches Wesen richtig erfassen. Es muß15| zu klarem Verständnis kommen, was denn das Ideale in sich und in seinem Verhältnis zum Realen ist, wie das Ideale auf Reales bezogen, wie es ihm einwohnen und so zur Erkenntnis kommen kann. Die Grundfrage ist, ob wirklich ideale Denkobjekte — um es modern auszudrücken — bloße Anzeigen sind für "denkökono20|misch" verkürzte Redeweisen, die, auf ihren eigentlichen Gehalt reduziert, sich in lauter individuelle Einzelerlebnisse, in lauter Vorstellungen und Urteile über Einzeltatsachen auflösen; oder ob der Idealist Recht hat, wenn er sagt, daß sich jene empiristi-sche Lehre in nebelhafter Allgemeinheit zwar aussagen, aber nicht25| ausdenken lasse; daß jede Aussage, z.B. auch jede zu dieser Lehre selbst gehörige, Sinn und Geltung beanspruche, und daß jeder Versuch, diese idealen Einheiten auf reale Einzelheiten zu reduzieren, in unabwendbare Absurditäten verwickle; daß die Zersplitterung des Begriffs in irgendeinen Umfang von Einzel[A 189] [B 189]heiten,30| ohne irgendeinen Begriff, der diesem Umfang im Denken Einheit gäbe, undenkbar sei usw.

55Andererseits setzt das Verständnis unserer Scheidung zwischen der realen und idealen "Theorie der Evidenz" richtige Begriffe von Evidenz und Wahrheit voraus. In der psychologistischen35| Literatur ┌der letzten Jahrzehnte┐112 hören wir von Evidenz ┌so┐113192 sprechen, als wäre sie ein zufälliges Gefühl, das sich bei gewissen Urteilen einstellt, bei anderen fehlt, bestenfalls so, daß es allgemein menschlich — genauer gefaßt, bei jedem normalen und unter normalen Urteilsumständen befindlichen Menschen — an5| gewisse Urteile geknüpft erscheint, an andere nicht. Jeder Normale fühlt unter gewissen normalen Umständen die Evidenz bei dem Satze 2 + 1 = 1 + 2, so wie er Schmerz fühlt, wenn er sich brennt. Freilich möchte man dann fragen, worauf sich die Autorität dieses besonderen Gefühls gründe, wie es das anstelle, Wahr10|heit des Urteils zu verbürgen, ihm den "Stempel der Wahrheit aufzuprägen", seine Wahrheit "anzukündigen", oder wie immer die bildliche Rede lauten mag. Man möchte auch fragen, was denn die vage Rede von normaler Veranlagung und normalen Umständen exakt charakterisiere, und vor allem darauf hinweisen,15| daß selbst der Rekurs auf das Normale den Umfang der evidenten Urteile mit dem der wahrheitsgemäßen nicht zur Deckung bringe. Niemand kann schließlich leugnen, daß auch für den normalen und unter normalen Umständen Urteilenden die ungeheure ┌Mehrheit┐114 der möglichen richtigen Urteile der Evidenz erman20|geln muß. Man wird doch den fraglichen Begriff der Normalität nicht so fassen wollen, daß kein wirklicher und in dieser endlichen Naturbedingtheit möglicher Mensch normal genannt werden könnte.

56Wie der Empirismus überhaupt das Verhältnis zwischen Idea25|lem und Realem im Denken verkennt, so auch das Verhältnis zwischen Wahrheit und Evidenz. Evidenz ist kein akzessorisches Gefühl, das sich zufällig oder naturgesetzlich an gewisse Urteile anschließt. Es ist überhaupt nicht ein psychischer[B 190] Charakter┌[A 190], der┐115 sich an jedes beliebige Urteil einer gewissen Klasse [A 190]30| (sc. der sog. "wahren" Urteile) einfach anheften ließe; ┌so daß der phänomenologische┐116 Gehalt des betreffenden, an und für sich betrachteten Urteils identisch derselbe bliebe, ob es mit diesem Charakter behaftet ist oder nicht. Die Sache liegt keineswegs etwa so, wie wir uns den Zusammenhang der Empfindungs35|inhalte und der darauf bezogenen Gefühle zu denken pflegen:193 Zwei Personen haben dieselben Empfindungen, aber sie werden von ihnen im Gefühl anders berührt. Evidenz ist vielmehr nichts anderes als das "Erlebnis" der Wahrheit. Erlebt ist die Wahrheit natürlich in keinem andern Sinne, als in welchem überhaupt ein5| Ideales im realen Akt ┌Erlebnis┐117 sein kann. Mit anderen Worten: Wahrheit ist eine Idee, deren Einzelfall im evidenten Urteil aktuelles Erlebnis ist. ┌Das evidente Urteil aber ist ein Bewußtsein originärer Gegebenheit. Zu ihm verhält sich das nicht-evidente Urteil analog, wie sich die beliebige vorstellende10| Setzung eines Gegenstandes zu seiner adäquaten Wahrnehmung verhält. Das adäquat Wahrgenommene ist nicht bloß ein irgendwie Gemeintes, sondern, als was es gemeint ist, auch im Akte originär gegeben, d.i. als selbst gegenwärtig und restlos erfaßt┐118. So ┌ähnlich┐119 ist das evident Geurteilte nicht bloß geurteilt (in15| urteilender, aussagender, behauptender Weise gemeint), sondern im Urteilserlebnis ┌gegeben als┐120 selbst gegenwärtig — gegenwärtig in dem Sinne, wie ein Sachverhalt in dieser oder jener Bedeutungsfassung und je nach seiner Art, als einzelner oder allgemeiner, empirischer oder idealer u. dgl. "gegenwärtig" sein20| kann. ┌Die Analogie, die alle originär gebenden Erlebnisse verbindet, führt dann zu analogen Reden: man nennt die Evidenz ein Sehen, Einsehen, Erfassen des selbst gegebenen ("wahren") Sachverhalts bzw., in naheliegender Äquivokation, der Wahrheit. Und wie im Gebiet der Wahrnehmung das Nichtsehen sich keines25|wegs deckt mit dem Nichtsein, so bedeutet auch Mangel der Evidenz nicht so viel wie Unwahrheit┐121. Das Erlebnis der Zusammenstimmung zwischen der Meinung und dem ┌selbst┐122194 Gegenwärtigen,123 das sie meint, zwischen[B 191] dem ┌aktuellen┐124 Sinn der Aussage und dem ┌selbst gegebenen┐125 Sachverhalt ist die Evidenz, und die ┌Idee┐126 dieser Zu[A 191]sammenstimmung die Wahrheit. Die Idealität der Wahrheit macht aber ihre Objektivi5|tät aus. Es ist nicht eine zufällige Tatsache, daß ein Satzgedanke, hier und jetzt, zum ┌gegebenen┐127 Sachverhalt stimmt. Das Verhältnis betrifft vielmehr die identische Satzbedeutung und den identischen Sachverhalt. Die "Gültigkeit" oder "Gegenständlichkeit" (bzw. die "Ungültigkeit", "Gegenstandslosigkeit") kommt10| nicht der Aussage als diesem zeitlichen Erlebnis zu, sondern der Aussage in spezie, der (reinen und identischen) Aussage 2 X 2 ist 4 u. dgl.

57Nur mit dieser Auffassung stimmt es, daß ein Urteil U (d.h. ein Urteil des Inhaltes, Bedeutungsgehaltes U) ┌in der Weise eines15| einsichtigen vollziehen, und einsehen, daß die Wahrheit U besteht┐128, auf dasselbe hinauskommt. Und dementsprechend haben wir auch die Einsicht, daß niemandes Einsicht mit der unsrigen — wofern die eine und andere wirklich Einsicht ist — streiten kann. Denn dies heißt ja nur, daß, was als wahr erlebt ┌ist,20| auch┐129 schlechthin wahr ist, nicht falsch sein kann. ┌Das aber ergibt sich aus dem generellen Wesenszusammenhang zwischen Wahrheitserlebnis und Wahrheit.┐130 Nur für unsere Auffassung ist also jener Zweifel ausgeschlossen, dem die Auffassung der Evidenz als seines zufällig angeknüpften Gefühls nicht entfliehen25| kann, und der offenbar dem vollen Skeptizismus gleichkommt: eben der Zweifel, ob denn nicht, wo wir die Einsicht haben, daß U sei, ein anderer die Einsicht haben könnte, daß ein mit U evident unverträgliches U' sei, ob nicht überhaupt Einsichten mit Einsichten unlöslich kollidieren könnten usw. Wieder ver30|stehen wir so, warum das "Gefühl" der Evidenz keine andere195 wesentliche Vorbedingung haben kann als die Wahrheit des bezüglichen Urteilsinhalts. Denn wie es selbstverständlich ist, daß, wo nichts ist, auch nichts zu sehen ist, so ist es nicht minder selbstverständlich, daß es, wo keine Wahrheit ist, auch kein als5| wahr Einsehen geben kann, m.a.W. keine Evidenz ┌(cf. Bd. II, 6. Unt., Kap. 5)┐.131

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First Edition

Die psychologistischen Vorurtheile

1900

Edmund Husserl

in: Logische Untersuchungen. Erster Theil, Halle (Saale) : Niemeyer