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(2017) Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler.
Rechtsgeschichte ist die Geschichte der rechtlichen Normen und deren Anwendung in ihrer kulturell geprägten Eigenart. Dabei beschäftigt sich die Rechtsgeschichte mit der Entstehung, dem Wandel und der Auflösung von Rechtsformen und Rechtsinstitutionen sowie mit den gesellschaftlichen und geistigen Einflüssen, die die Entwicklung des Rechts im Lauf der Jahrhunderte beeinflusst haben. Die Rechtsgeschichte stellt eine Teildisziplin der Rechtswissenschaft und Geschichtswissenschaft dar, wobei eine Unterscheidung in Rechtsgeschichte im engeren Sinn und weiteren Sinn getroffen werden kann.
Publication details
DOI: 10.1007/978-3-476-05309-1_15
Full citation:
Czeguhn, I. (2017)., Rechtsgeschichte, in E. Hilgendorf & J. C. Joerden (Hrsg.), Handbuch Rechtsphilosophie, Stuttgart, Metzler, pp. 67-69.