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(2001) Moral und Recht im Diskurs der Moderne, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Das systemtheoretische Verständnis des Rechts aufzuklären ist ein verzwicktes Unterfangen. Explizit kennt es keine sachliche Definition seines Gegenstandes.1 Zudem wäre vor dem des Rechts erst ein Verständnis der Systemtheorie im weiteren vorauszuschicken. Dennoch will ich hier so gut es geht sachnah beginnen (1.), sodann die Zugangsweise der Systemtheorie abstrakter behandeln (2.), um einen Blick aus kritischer Distanz vorzubereiten (3.). Letztere muß sich notwendig mit dem theoretischen Instrument ›Systemtheo—rie‹ befassen und kann nicht, wiewohl dies den ersten Zugang erleichtern würde, bei der Variation eines Begriffs oder einem empirischen Exempel des Rechts einsteigen, denn mittels rhapsodischer Einwände ließe sich die Ebene des hier zur Überlegung stehenden Verständnisses des Rechts nicht treffen können.
Publication details
DOI: 10.1007/978-3-663-10841-2_17
Full citation:
Welz, F. (2001)., Das Rechtsverständnis in der Systemtheorie Niklas Luhmanns, in G. Dux & F. Welz (Hrsg.), Moral und Recht im Diskurs der Moderne, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, pp. 381-397.
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