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197898

(2013) Philosophie der Führung, Dordrecht, Springer.

Der Gesellschaftsvertrag

Dieter Frey, Lisa Katharin Schmalzried

pp. 209-226

Jean-Jacques Rousseau ist einer der einflussreichsten Denker der europäischen Geschichte, und seine politische Philosophie ist untrennbar mit der französischen Revolution verbunden. Er geht davon aus, alle Menschen seien von Natur aus gleichermaßen frei. Ebenso liege es in der Natur des Menschen, zum eigenen Wohl zu handeln, aber auch Mitleid für andere zu empfinden, wodurch ein natürliches Gleichgewicht beider Handlungsmotive geschaffen ist. Die Kernfrage seiner politischen Philosophie ist, wie Menschen sich politisch vereinigen können, ohne dass der Einzelne seine Freiheit verliert. Die Antwort liefert der sog. Gesellschaftsvertrag . Die Grundidee ist, dass alle Menschen, die sich zu einer Gesellschaft zusammenschließen wollen, miteinander freiwillig einen Vertrag schließen, in dem sie ihre persönlichen Kräfte unter die Richtschnur des Gemeinwillens stellen, welcher auf das Gemeinwohl abzielt. Da jeder einzelne Vertragspartner ist, wird niemand unfreiwillig unterworfen. Die Gemeinschaft der Vertragschließenden ist der Souverän , d.h. derjenige, der sagt, was gewollt wird und was nicht, was wiederum im Gemeinwillen zum Ausdruck kommt. Die Regierung, welcher Form sie auch sein mag, hat nur zum Zweck den Gemeinwillen umzusetzen. Ihr steht es nicht zu, andere zu unterdrücken, da dadurch der Gemeinwille verletzt würde. Es käme zu einem Vertragsbruch, wodurch der Gesellschaftsvertrag aufgehoben wird. Der Gesellschaftsvertrag stellt also die Möglichkeit dar, wie sich Menschen gesellschaftlich vereinen können, ohne ihre natürliche Freiheit zu verlieren.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-642-34439-8_11

Full citation:

Frey, D. , Schmalzried, L. (2013). Der Gesellschaftsvertrag, in Philosophie der Führung, Dordrecht, Springer, pp. 209-226.

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