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219336

(1983) Rechtssoziologie, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.

Klassische Ansätze zur Rechtssoziologie

Niklas Luhmann

pp. 10-26

Von Rechtssoziologie kann man erst sprechen, seitdem es eine Soziologie gibt, also erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das ist nicht nur eine äußerliche Feststellung, eine gleichsam terminologische Selbstverständlichkeit. Vielmehr gibt die Soziologie dem wissenschaftlichen Interesse für Recht eine eigentümliche Prägung, die sich deutlich von allem unterscheidet, was in der alteuropäischen Tradition über das Verhältnis von Gesellschaft und Recht gedacht worden ist.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-322-95699-6_2

Full citation:

Luhmann, N. (1983). Klassische Ansätze zur Rechtssoziologie, in Rechtssoziologie, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, pp. 10-26.

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