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(1983) Rechtssoziologie, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Von Rechtssoziologie kann man erst sprechen, seitdem es eine Soziologie gibt, also erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das ist nicht nur eine äußerliche Feststellung, eine gleichsam terminologische Selbstverständlichkeit. Vielmehr gibt die Soziologie dem wissenschaftlichen Interesse für Recht eine eigentümliche Prägung, die sich deutlich von allem unterscheidet, was in der alteuropäischen Tradition über das Verhältnis von Gesellschaft und Recht gedacht worden ist.
Publication details
DOI: 10.1007/978-3-322-95699-6_2
Full citation:
Luhmann, N. (1983). Klassische Ansätze zur Rechtssoziologie, in Rechtssoziologie, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, pp. 10-26.
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