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(2011) Handbuch Wirtschaftsethik, Stuttgart, Metzler.

Eine explizite buddhistische Wirtschaftsethik wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg formuliert. Sie kann allerdings nicht als ein einheitliches System wie z. B. die Katholische Soziallehre verstanden werden, sondern setzt sich aus vielfältigen, kulturell differenzierten Antworten auf ökonomische Fragen zusammen. Allerdings haben sich in den Ländern, in denen der Buddhismus besonders verbreitet war oder ist, auch schon in früherer Zeit ethische Systeme entwickelt, die auch wirtschaftliche Sachverhalte regelten (vgl. Chakravarti 1996). Als Modell für alle buddhistischen Traditionen gilt die Gesetzgebung des indisch-buddhistischen Königs Aśoka (272–235 v. Chr.), dessen Felsenedikte als frühestes Zeugnis einer buddhistischen Sozialethik gelten können. Aśoka fordert darin den Verzicht auf Tieropfer — Tiere sind in buddhistischer Analyse wie Menschen empfindende Lebewesen —, ließ Tierkrankenhäuser errichten und verankerte die Pflicht zur Toleranz anderer Religionen als Gesetz.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-476-05325-1_10

Full citation:

Brodbeck, K. , Hollstein, B. , Lin-Hi, N. , Senge, K. , Aßländer, M. S. , Leipold, H. , Yardenit Albertini, F. , Baur, D. , Kleinfeld, A. (2011)., Zentrale Begriffe, in M. S. Aßländer (Hrsg.), Handbuch Wirtschaftsethik, Stuttgart, Metzler, pp. 399-473.

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